Norm NF p 99-611
Die französiche Norm NF p 99-611 ist vergleichbar mit DE : DIN 18040 / AU : B1600 / CH : SIA500. Weitere Informationen finden Sie unter DE : www.nullbarriere.de, CH : www.hindernisfrei-bauen.ch, AU : www.wien.gv.at
Zugänglichkeit
Für Behinderte Personen und insbesondere Rollstuhlfahrer zugängliche Einrichtungen müssen einen barrierefreien Zugang, uneingeschränkte Bewegungsfreiheit innerhalb der Einrichtung und ungehinderten Abgang gewährleisten. Alle in der Einrichtung angebotenen Leistungen müssen ungehindert in Anspruch genommen werden können. Zu betätigende Schliess- und Öffnungstastaturen sind in 1.10 – 1.30 m Bodenhöhe anzubringen.
Folgender Raumanspruch muss für einen Rollstuhlfahrer beachtet werden :
- 1.25 m Länge (incl. Fussbrett)
- 0.75 m Breite (incl. Arm und Ellbogen)
NB : im Innenbereich kann der für Rollstuhlfahrer vorgesehene Bereich auch von Personen mit Kinderwagen, Rollwagen für Gepäck, o.ä. genutzt werden.
Jegliche für Behinderte zugänglichen Einrichtungen müssen demnach mindestens eine zugängliche Sanitäranlage aufweisen, deren Zugangsweg ebenfalls den geltenden Normen (in FR P98-350) entspricht.
Sollten (zu belegende) Sicherheitsbestimmungen oder die Gegebenheiten des Umfeldes eine barrierefreie Sanitäranlage in dieser Grösse nicht erlauben, kann eine kleinere Anlage eingerichtet werden, unter der Voraussetzung, dass im näheren Umfeld eine barrierefreie Anlage zu gleichen Nutzungsbedingungen und Öffnungszeiten vorhanden und zugänglich ist.
Die Bestimmungen über die Zugänglichkeit orientieren sich am "Extremfall" – d.h. der für Rollstuhlfahrer notwendige Raum muss gegeben sein. Für geringer oder nicht eingeschränkte Personen ist somit die Zugänglichkeit automatisch gegeben.
Pro vorhandenem Sanitärbereich muss mindestens eine barrierefreie Zone und WC-Einrichtung zur Verfügung stehen, bei mehreren Sanitärbereichen gilt folgende pro-rata :
Damen oder Herrn Toiletten :
- 2 bis 10 WC's : 1 WC barrierefrei
- 11 und mehr : 1 barrierefreies WC pro 10 WC's.
Die barrierfreien WC's sind nicht zusätzlich zu zählen. Sie sind für alle Personen benutzbar und nicht auf ausschliessliche Benutzung durch Behinderte beschränkt; sie gehören daher zur Gesamtanzahl der vorhandenen WC's.
WC-Schüssel / Barrierefrei
Die Mitte der Schüssel (Zentrum der Sitzfläche) muss sich in 0.50m Bodenabstand und 0.40m Wandabstand befinden. Die vorgegebene Sitzhöhe mit Brille beträgt 0.47m +/- 0.01m. Bei nicht barrierefreien WC's : 0.39m +/- 0.01m.
Haltegriffe
Für eine optimale Nutzung der Einrichtung und für grössere Sicherheit wird dringend zur Anbringung von Haltegriffen in einer Höhe von 0.75m geraten (Bodenabstand).
Accessoires
- Wandhaken,
- Papierrollenhalter, Spender für Seifen, Hygienbeutel, etc.,
- Einwurföffnung der Abfallbehälter,
- Handtrockner
müssen in einem Bodenabstand von 0.40 – 1.30m angebracht sein.
Die untere Kante des Wandspiegels muss sich max. in 1.05m Höhe zum Boden befinden.
Ein Einfacher Sanitärblock enthält :
- mehrere vollständige verbindbare Sanitärmodule,
- je nach Fall gemeinsame Module oder « Damen » Module oder « Herren » Module,
- Trennwände
- getrennte Einrichtungen : mindestens ein Waschbecken und Handtrockner
Ein Vollständiger verbindbarer Block enthält :
- 1 Einfacher Block,
- mind. 1 Spiegel
- mind. 1 Seifenspender
NB : das Fehlen einer Ablagefläche ist gerechtfertigt, da diese unsachgemäss genutzt werden könnte. (Auf- oder Abstützen)
Funktionale Spezifizierung
Die grundlegenden Anforderungen werden nachfolgend definiert. sie beachten die gängigen organisatorischen Gegebenheiten und Instandhaltungsmassnahmen gemäss NF P 99-650.
Durchgangsbreiten
Bei Zugang der Sanitäranlagen über einen öffentlichen Aussenbereich muss dieser Zugangsbereich mind. 1.40 m tief sein mit einer Türbreite von 0.90 m. Die WC-Türen müssen mind. 0.80 m breit sein.
Bei Anordnung der WC's in der Reihe müssen diese sich in einen mind. 1.40 m breiten Gang öffnen; dieser Gang muss von aussen über eine mind. 0.90 m breite Tür zugänglich sein.
Für die Sicherheit der Benutzer sind die WC Türen nur nach aussen zu öffnen und von innen zu verriegeln. Jegliche WC-Tür ist zu Rettungsmassnahmen auch von aussen mit einem Spezialschlüssel entriegelbar.
Grundflächen – Nutzflächen – Barriere freier Raum
Die Mindestgrundfläche des barrierefreien WC's muss 1.40 x 1.80 m betragen ; unter Beachtung der Anbringung der Inneneinrichtung in 1.30 m Tiefe von der Rückwand ausgehend.